Verfassung ändern

An den
Deutschen Bundestag
Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages
Frau Göring-Eckhardt
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Offener Brief

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt, sie werden heute in der Presse wie folgt zitiert:„Der alte Bundestag ist so lange legitimiert bis der neue Bundestag zusammentritt.“

Ich verstehe das nicht. Heißt dass, das sie auch der Meinung sind, dass der alte – abgewählte Bundestag noch die Verfassungsänderung durchpeitschen kann?

Ich dachte zunächst, das es dafür Zeit bräuchte, dass sich die Parlamentarier im Bundestag damit auseinandersetzen können und auch der Bundesrat sich beraten kann. Dann ist es ja auch eine Frage wie der Wählerwille berücksichtigt wird.

Wenn sie ihr Zitat mir bestätigen würden, könnte ich es bedenkenlos auf meinem eigens eingerichteten Blog ost-west.net verwenden. Zur Erläuterung: Unsere Familien waren durch die Mauer getrennt. Mit Sorge nehme ich eine derzeitige Verrohung in Gesellschaft und Politik war. Es werden neue Mauern geschaffen. Damals sagte ein berühmter Politiker: Niemand hat die Absicht eine Mauer zu entrichten: Ist es mal wieder soweit nach 1933, nach 1961!

Sie haben ihr Wahlbüro in Jena.
Der Wirkungsstätte Schillers, dem Dichter der Freiheit!
Ich bin sehr auf ihre Antwort gespannt,


Mit freundlichen Grüßen

Eine Antwort zu „Verfassung ändern“

  1. Avatar von MAOstWest

    Hier die Antwort von Frau Katrin Göring-Eckardt:

    vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt.
    Die von Ihnen zitierte Aussage stammt aus einem ausführlichen Interview, das Katrin Göring-Eckardt der NOZ gegeben hat. Hier können Sie es nachlesen: https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/katrin-goering-eckardt-es-gibt-keinen-blankoscheck-fuer-merz-48457804
    Darin macht Katrin Göring-Eckardt sehr deutlich, dass sie es für ein sehr ungewöhnliches Vorgehen hält, dass Friedrich Merz anstrebt, den alten Bundestag über diese Fragen entscheiden zu lassen. Sie sagt: „Unsere klare Empfehlung war es deswegen, auch mit der Linken zu reden.“ Erst in diesem Zusammenhang ist ihre Aussage zu verstehen „Grundsätzlich gilt: Der alte Bundestag ist so lange legitimiert bis der neue Bundestag zusammentritt.“ Damit weist sie auf die grundsätzliche Regelung in Art. 39 des Grundgesetzes hin, dass die Legislaturperiode erst mit der Konstituierung des neuen Bundestages endet und bis zu diesem Zeitpunkt selbstverständlich gewährleistet werden muss, dass ein gewähltes Parlament wichtige Entscheidungen treffen kann. Hier können Sie das nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_39.html

    Mit herzlichen Grüßen

    Büro Katrin Göring-Eckardt

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  1. Hier die Antwort von Frau Katrin Göring-Eckardt: vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt. Die von Ihnen zitierte Aussage…